Bericht vom 19.Deutschen Pferderechtstag am 23.6.2023

 

Nach Corona fand der Deutsche Pferderechtstag erstmalig wieder als Präsenzveranstaltung statt, was Teilnehmer aus ganz Deutschland, Österreich der Schweiz und den Niederlanden besonders schätzten. Auch in diesem Jahr war der Fachkongress wieder ausgebucht und fast alle Teilnehmer reisten bereits zum come-together der Szene am Vorabend an, leider durch ein massives Unwetter mit Sturm, Hagel und Überschwemmungen in Kassel etwas getrübt, was aber den Ausklang an der Hotelbar nicht verkürzte.

Am 23.06.2023 begann das Programm mit dem jährlichen Schuldrechts-Update 2023 mit aktueller Rechtsprechung sowie deren Auswirkungen auf das Pferdekaufrecht und die Haftungsrisiken für die Pferdewirtschaft und den Pferdesport. Der Referent Prof. Dr. Ansgar Staudinger von der Universität Bielefeld stellte dazu zahlreiche relevante neue Urteile vor, etwa das Urteil des EuGH vom 17.05.2023 (C-97/22) zum „Widerrufsjoker“, der einen Verbraucher davon befreit, erbrachte Leistungen zu vergüten, wenn in dem dafür vorab (außerhalb von Geschäftsräumen) geschlossenen Vertrag die Belehrung über das Widerrufsrecht gem. Art 14 Abs. 4 Buchst. a Ziff. 1 fehlt, und die Entscheidung des LG Frankenthal vom 12.05.2023 (2 S 149/22) zum Umgangsrecht bei Tieren bei einer Scheidung. Konkret geht es in diesem Fall um einen gemeinsam angeschafften Hund, die Entscheidung ließe sich aber auch auf ein gemeinsam angeschafftes Pferd übertragen.

Im weiteren Verlauf ging Staudinger auf aktuelle Entwicklungen bei Schmerzens- und Trauergeld bis zum Schockschaden bei Tierverletzungen sowie auf die Änderungen beim Hinterbliebenengeld ein. Er präsentierte aktuelle Rechtsprechung zum Thema Tierarzthaftung sowie zu versicherungsrechtlichen Fragen zur tierärztlichen Aufklärungspflicht und verwies auf die über 27 neuen Urteile zur Tierhalterhaftung in den umfangreichen Tagungsunterlagen.

Anschließend stellte er einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen des Arbeitsministeriums vor, der erhebliche Auswirkungen auf alle Gebäude haben werde, die vor dem 31.10.1993 gebaut wurden. Demnach würde gesetzlich unterstellt, dass diese Gebäude Asbest enthalten. Auf Besitzer, die Reparaturen durch Dritte veranlassen, kämen erhebliche Verpflichtungen zu. Davon dürften auch eine Vielzahl von Pferdebetrieben betroffen sein. Erhebliche Mehrkosten und bisher so nicht gekannte Zusatzrisiken wären zu erwarten.

Schließlich ging Staudinger auf versicherungsrechtliche Entwicklungen ein, deren Auswirkungen auch die Pferdebranche direkt tangieren. Einige neue Urteile zur Betriebsgefahr der §§ 7 und 8 StVG mit direktem Bezug zu landwirtschaftlich genutzten Maschinen und Fahrzeugen zeigten deutlich den Beratungsbedarf für Pferdebetriebe zur Vermeidung teilweise nicht bekannter Risiken. Das galt auch für die Urteile zu weiteren Haftungsfragen wie z. B. Aufsichtspflichtverletzungen von Eltern von Minderjährigen und entsprechende Anforderungen, die daraus für Reit- und Pferdebetriebe resultieren.

Im zweiten Teil seines Vortrages befasste sich Staudinger mit dem neuen Pferdekaufrecht und dessen Auswirkungen auf die anwaltliche Praxis. Besonders wurden Formulierungsfragen für Pferdekaufverträge beim Verbrauchsgüterkauf (B2C) nach der zum 01.01.2022 umgesetzten Warenkaufrichtlinie besprochen, was nach Ansicht des Referenten bei den Marktteilnehmern wohl noch immer verkannt wird.

Zunächst besprach er eine Reihe von Urteilen zum (Tier-)Kaufrecht, die noch nach altem Recht ergangen sind. Er hob die jeweils für den Pferdekauf relevanten Punkte hervor sowie die Aspekte, die auch nach dem neuen Kaufrecht weiter gelten beziehungsweise nun nicht mehr gelten, und was dies für die anwaltliche Praxis bedeutet.

Nachfolgend beatrachtete der Referent detailliert die neuen Regeln für die Abfassung von Verbrauchsgüterkaufverträgen (B2C). Unter anderem verwies er darauf, dass negative Beschaffenheiten eines Pferdes einem Verbraucherkäufer deutlich sichtbar vorab mitgeteilt werden müssen. Eine klassische Ankaufsuntersuchung und ein Verweis auf ein dem Vertrag beigefügtes Protokoll reichten nicht mehr zur Erfüllung der neuen Informationspflichten. Allein die negativen Befunde seien dabei vor Abschluss eines Vertrages einem Verbraucherkäufer vom Verkäufer mitzuteilen, in einer für den Verbraucher nachvollziehbaren und verständlichen Form. Zudem könne eine etwaige Verkürzung der Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen nicht mehr im Kleingedruckten untergebracht werden. Sie müsse vorab gesondert und deutlich sichtbar dem Käufer bekannt gegeben werden. Ausdrücklich wies Staudinger darauf hin, dass neben dem Kaufrecht auch das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen sei, wenn man vorformulierte Klauseln verwendet.

Daran anschließend widmete sich der Referent den weiteren Folgen der Reform des Pferedekaufrechts durch die Warenkaufrichtlinie, z. B. dem Ausschluss von § 344 Abs. 1 HGB, dem Mangelbegriff (§ 434 BGB), der Nacherfüllung, dem Rücktritt und dem Schadensersatz sowie weiteren bestehenden Abgrenzungsfragen.. Die Formerfordernisse für negative Beschaffenheitsvereinbarungen nach § 476, Abs. 1 Satz 2 BGB besprach er ebenso wie die Formerfordernisse bei rechtsgeschäftlichen Verjährungserleichterungen gem. § 476 Abs. 2 Satz 2 BGB sowie Fragen der Verlängerung der Beweislastumkehr gem. § 477 BGB. Zu achten sei auch auf § 475 Abs.3 Satz 2 BGB, wonach § 442 BGB nicht eingreife. In § 475 d ff. BGB sei zu beachten, dass nach der bei einem Verbrauchsgüterkauf vom Käufer keine Nachfristsetzung zur Nacherfüllung gesetzt werden müsse.

Der Referent machte einem konzentrierten Auditorium sehr deutlich, dass seit dem 01.01.2022 im Pferdekaufrecht ein business as usual nicht mehr möglich sei und erhebliche Haftungsrisiken bei der anwaltlichen Beratung vermieden werden müssen.



Der nächste Vortrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Burghard Piltz aus Berlin befasste sich mit dem internationalen Pferdekaufrecht beim Import und Export von Pferden, Sperma, Eizellen und Embryonen. Der Referent begann mit einem Fall aus der Praxis, an dem er beteiligt war. Bei dem Rechtsstreit ging es um den Samen des Hengstes Totilas. Nach Darstellung der Fakten erläuterte Piltz die Folgen für die anwaltliche Praxis, z. B. die Geltung des UN-Kaufrechts/CISG für internationale Pferdekaufverträge. Er stellte fest, dass gewonnenes Sperma von Hengsten als eigenständiges Rechtsobjekt behandelt werde, ebenso Eizellen und Embryonen. Zudem wies er darauf hin, dass bei Pferdeverkäufen klare Regelungen zu Zuchtrechten nicht fehlen sollten.

Dann erläuterte der Referent anschaulich die Geltungsprüfung des UN-Kaufrechts bei Import- und Exportverträgen und den Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts. Ausführlich befasste er sich mit den parteineutralen Vorzügen des UN-Kaufrechts sowie den Problemen bei der internationalen Rechtswahl beim internationalen Privatrecht (IprivR) unter Einbeziehung der Grenzen der Rechtswahl in der Rom I-VO. Der Referent wies auch darauf hin, dass man bei Im- und Exportverträgen den Ausschluss des UN-Kaufrechts wohl überlegen sollte, da dieses materiellrechtlich/inhaltlich besser als deutsches nationales Recht sei, sowohl aus Käufer- wie auch aus Verkäufersicht. Des Weiteren belegte der Referent anhand einiger Praxisfälle, dass das UN-Kaufrecht in Verbindung mit einer Schiedsgerichtsklausel optimiert werden könne. Er wies darauf hin, dass man vorsichtig sein solle, bei internationalen Fällen einfach deutsches Recht zu vereinbaren. Bei internationalen Fällen sollte die berufliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung überprüft werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sportrecht Marc Patrick Schneider (MBA) aus München behandelte in seinem Vortrag eine tierwohlorientierte institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit für Streitigkeiten rund um das Pferd. Einführend erläuterte er die Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit mit Fokus auf Sport und die Abgrenzung zur Vereinsgerichtsbarkeit sowie die Grundlagen einer Vereinbarung der Schiedsgerichtsbarkeit. Ausführlich differenzierte er zwischen einer Verbandsschiedsgerichtsbarkeit und einer echten Schiedsgerichtsbarkeit und deren ersichtlichen Vorteile. Dann wurden die Arten der Schiedsgerichte definiert, Ad-hoc und Institutionell. Es folgte die Darstellung der Verfahrens- und Rechtsgestaltung samt Regelungssystemen und deren Anwendung und der Administration des Schiedsverfahrens. Weitere Punkte waren Fragen des Aufbaus von Schiedsgerichten, von Rechtsmittelgestaltungen und Statistiken aus der Praxis.

Im nächsten Abschnitt ging Schneider auf die besondere Motivationslage bei Pferdefällen ein, die in der Zivilgerichtsbarkeit allein schon aufgrund der überlangen Verfahrensdauer dem Tierwohl des betroffenen „Prozesspferdes“ erheblich schaden. Das führte schon vor einigen Jahren zu Überlegungen einer eigenen Pferdeschiedsgerichtsbarkeit, welche zwischenzeitlich aufgrund aktueller Entwicklungen im Schiedsrecht sowie neuen rechtlich zulässigen Verfahrensformen umsetzungsreif seien. Sinn und Zweck dabei sei die Ausnutzung sämtlicher Vorteile einer echten Schiedsgerichtsbarkeit, die Meidung der typischen Effizienz- und Sachnähenachteile der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie die direkte Integration des Tierwohls bzw. des Pferdes als zwangsweise Prozessbeteiligte ins Schiedsverfahren.

Abschließend erläuterte der Referent die aktuelle Entwicklung des Zentrums für Schiedsgerichtsbarkeit und Pferderecht, welches als gemeinnütziger Verein aufgestellt sei und möglichst viele Zielgruppen zur Mitgestaltung „pro equo“ einbinden werde. Neben der klassischen Schiedsgerichtsordnung würden weitere Optionen wie Schlichtungsverfahren, Mediationsverfahren und auch neue Gestaltungsoptionen wie ein Schiedsgutachtenverfahren angeboten. Das Schiedsverfahren werde umfassend und spezialisiert unter state-of-the-art Digitalisierungsaspekten verwaltet. Dazu sei ein für Parteien und Schiedsrichter tragbares Kostenmodell verfügbar, welches vor allem den Zeitfaktor für eine schnelle Erledigung von Pferdefällen fördern solle.

Das Auditorium fand diese Ansätze sehr spannend, was auch anhand der Fragen der Teilnehmer erkennbar war. Der Referent wies darauf hin, dass Interessierte für eine solche Schiedsgerichtsbarkeit sich einfach beim Deutschen Pferderechtstag (info@pferderechtstag.de) melden können, um weitere Informationen zu erhalten.

Der letzte Vortrag des Fachkongresses befasste sich mit Legal Tech, KI und ChatGPT in der anwaltlichen Praxis, eine Thematik, an der heute kein Anwalt mehr vorbeikommt. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Sascha Kremer aus Berlin führte in das Thema ein mit einer ausführlichen Erklärung der relevanten Begriffe und was diese im Einzelnen bedeuten. Dann trug er die rechtlichen Entwicklungen in der EU dazu vor und welche Regulierungen diese neuen Technologien beherrschbar machen sollen. Kremer wies auf die sogenannte Hochrisiko-KI hin und wie man beabsichtige, diese zu behandeln. Er erläuterte Beispiele der Generativen KI wie ChatGPT oder Midjourney, die als Grundlage das sogenannte Large Language Model nutzen. Dabei werden Modelle mit riesigen Datenmengen trainiert und ein Output in Form von Texten und Bildern o. ä. geliefert. Wie solche Tools in der anwaltlichen Praxis eingesetzt werden können und vor allem dürfen, zeigte der Referent an eigenen Praxisfällen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

Daraufhin betrachtete Kremer mit Bezug auf die BRAO die Rolle des Anwalts näher. Ein Anwaltsvertrag sei ein Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB bzw. ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 Abs. 1 BGB mit einer persönlichen Leistungspflicht des Anwalts. Wer nun daran denke, KI und Legal Tech Tools bei einer Mandatsbearbeitung einzusetzen, solle unter anderem darauf achten, keine Mandantendaten Dritten zu offenbaren, etwa Dienstleistern solcher Tools. Ein Zwischenergebnis des Referenten lautet daher, dass starke oder unkontrollierte KI oder Legal Tech Tools von Anwälten nicht nutzbar seien. Allerdings verlange die Rechtsprechung aufgrund des Anwaltsvertrages, dass der Anwalt verpflichtet sei, die Interessen seines Auftraggebers in den Grenzen des erteilten Mandates nach jeder Richtung umfassend wahrzunehmen. Er müsse sein Verhalten so einrichten, dass er Schädigungen des Auftraggebers vermeidet. So stellt der Referent seinem ersten Zwischenergebnis ein widersprechendes zweites gegenüber: Gute (starke) KI und Legal Tech Tools könnten für Anwälte zwingend werden; bei näherer Betrachtung des anwaltlichen Berufsrechts für Anwälte wäre es möglich, dass Anwaltskammern eingriffen sowie anwaltsgerichtliche Maßnahmen erfolgten. Insbesondere sei dabei auch auf § 203 Abs. 1 StGB zu beachten.

Zum Abschluss seines Vortrags, und damit des 19. Deutschen Pferderechtstags, erläuterte Kremer anhand von Legal Tech Tools deren Vor- und Nachteile in der anwaltlichen Praxis, etwa Vertragsgeneratoren oder sonstige prozessunterstützende Tools. Bei KI Anwendungen sei dabei jedoch äußerste Vorsicht geboten, wie der Referent aus eigenen Versuchen ermittelt habe. Bei zehn gleichen Anfragen (Prompts) bei ChatGPT habe er zehn unterschiedliche Ergebnisse bis hin zu erfundenen Urteilen erhalten. Auch sei die Datengrundlage unbekannt, aus der Anfragen beantwortet würden. Weiterhin seien erhebliche Anforderungen des Datenschutzes und des Mandatsgeheimnisses bis hin zur Klärung der Berufshaftpflichtversicherung zu beachten. An dieser Thematik müsse jeder Anwalt zur Sicherung seiner Qualität dranbleiben, so das Fazit des Referenten, der mit großem Beifall des Auditoriums verabschiedet wurde.


Bericht vom 18.Deutschen Pferderechtstag am 22.6.2022  


Bereits zum achtzehnten Mal trafen sich Deutschlands Pferderechtsanwälte auf dem zentralen Deutschen Pferderechtstag , der führenden Fach - und Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Pferderecht sowie für Pferdesachverständige und Pferdefachtierärzte mit Interesse an juristischen Fachfragen. An diesem Fachkongress nahmen Teilnehmer aus der gesamten Bundesrepublik, der Schweiz, den Niederlanden und aus Österreich und sogar aus Schweden teil. Dieses Jahr war eine Teilnahme an dem Fachkongress nur als reine Online – Veranstaltung möglich. Für eine professionelle Durchführung sorgte die Deutsche AnwaltAkademie aus Berlin mit erprobter Technik .


Der Fachkongress wurde eröffnet von Prof. Dr. Ansgar Staudinger (Universität Bielefeld) mit dem schon traditionellen Schuldrechts-Update 2022 .Prof. Dr. Staudinger beschäftigte sich zunächst mit aktueller Rechtsprechung aus Karlsruhe sowie den Unterinstanzen zum (Tier)Kaufrecht. Dabei nahm Prof. Dr. Staudinger insbesondere Entscheidungen in den Blick, die zwar zum alten Recht gefällt wurden, gleichermaßen aber Relevanz für die Rechtslage ab dem 1.1.2022 haben. Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei Abgrenzungsfragen zwischen § 13 BGB und § 344 Abs. 1 HGB sowie die Reichweite der Nacherfüllung und einer etwaigen Zuzahlung bei etwa einem mangelbehafteten Kaufgegenstand. So ist sowohl bei einer Stück- als auch Gattungsschuld, bei einer neuen wie gebrauchten Sache der Nacherfüllungsanspruch möglicherweise weitergehend, als bislang angenommen wurde. Die Frage, ob und inwieweit dann eine Zuzahlung geschuldet wird, ist durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8.12.2021 erstmalig geklärt worden. Diese Fragestellungen betreffen gleichermaßen den Pferdehandel, sofern etwa ein mangelbehaftetes Pferd „getauscht“ und eine „Zuzahlung“ verlangt wird. Prof. Dr. Staudinger ging überdies auf aktuelle Judikatur zur Haftung von Tierhaltern ein. So stellen sich weiterhin Abgrenzungsfragen zwischen Luxus- und Nutztieren. Einbezogen werden gleichermaßen Streitpunkte rund um die Einstandspflicht von Tierärzten. Prof. Dr. Staudinger zeigte zudem auf, dass möglicherweise bestimmte Grundsätze gerade zum Schockschaden bei dem Verlust eines Tieres der Überprüfung bedürfen. So ist der Bundesgerichtshof vor vielen Jahren am 20.3.2012 im Kontext des damaligen Zivilrechts zu dem Ergebnis gelangt, dass die Tötung eines Hundes ungeachtet der emotionalen Bindung des Tierhalters selbst bei Vorliegen seiner pathologischen Gesundheitsbeeinträchtigung, kein berechtigter Anlass sei, nach § 823 Abs. 1 in Verbindung mit § 253 Abs. 2 BGB vom Schädiger Schmerzensgeld zu verlangen. Mittlerweile haben sich allerdings erhebliche Parameter im Zivilrecht verändert. So wurde beispielsweise das Trauergeld in § 844 Abs. 3 BGB geschaffen. Prof. Dr. Staudinger ging in diesem Zusammenhang ebenso auf Korrekturen im Zwangsvollstreckungsrecht und etwa auf die neu geschaffenen Pfändungsverbote in § 811 Nr. 8 ZPO ein, was auch die Pfändung von Pferden erschwert . Am Rande streifte er Streitfragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit Blick auch auf den Brexit.

Prof. Dr. Staudinger hat dann das jetzt zu beachtende Pferdekaufrecht nach den neuen Regelungen für den Pferdehandel nach der Schuldrechtsreform vom 1.1.2022 vorgestellt. Besondere Aufmerksamkeit lenkte er auf den veränderten Sachmangelbegriff in § 434 BGB. Eine weitere Fragestellung beantwortete der Referent, ob und inwieweit § 474 Abs. 1 S. 2 BGB bei der Versteigerung von gebrauchten Pferden gegenüber Verbrauchern hinreichend Beachtung findet. Hier wurde anhand von Praxisbeispielen aufgezeigt, dass die neue gesetzliche Vorgabe der klaren und umfassenden Information des Verbrauchers es nunmehr notwendig macht, ihn in hinreichend transparenter und prominenter Form vor Abschluss des Kaufvertrages als juristischen Laien vollumfänglich darüber zu informieren, welche Privilegien entfallen. Vor allem besteht das Risiko, dass, wenn nur partiell die Folgen der Nichtgeltung der § 474 ff. BGB aufgezeigt werden, nicht aber beispielsweise zentrale Elemente wie das Entfallen der Beweislastumkehr in § 477 BGB oder die Besserstellung beim Rücktritt, Minderung sowie Schadens- und Aufwendungsersatz nach Maßgabe von § 475d BGB, hieraus letztlich eine Informationspflichtverletzung abzuleiten ist mit der Folge, dass dann die Versteigerung von gebrauchten Pferden B2C vollständig den § 474 ff. BGB unterliegt. Der Referent zeigte akribisch die Folgen der neuen Rechtslage, welche in der Praxis wohl noch erhebliche Probleme erzeugen dürften, ebenso eine neue Rechtsprechung aufgrund der neuen Regelungen. Der Referent wies überdies darauf hin, dass § 442 BGB im Bereich B2C kraft § 474 Abs. 3 S. 2 BGB nicht mehr gilt, so dass das Institut der negativen Beschaffenheitsvereinbarung in § 476 Abs. 1 S. 2 BGB an Praxisrelevanz gewinnt. Gerade derartige Vereinbarungen unterliegen strengen Vorgaben hinsichtlich der Informationslast des Unternehmers (Züchters,Pferdehändlers etc.) sowie den im zweiten Schritt einzuhaltenden Formerfordernissen. So ist eine ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung erforderlich, wozu es noch keine aktuellen Musterformulierungen gibt und die den teilnehmenden Rechtsberatern noch einiges Kopfzerbrechen bereiten wird. Das bisherige Modell der Ankaufsuntersuchung lässt sich dementsprechend im Kontext eines Verbrauchsgüterkaufvertrages in der bisherigen Weise auch nicht mehr aufrechterhalten mit weiteren noch ungeklärten Folgen für den Pferdehandel. Der Referent wies auch darauf hin, dass darüber hinaus Vorsicht bei der Verjährungsfristverkürzung im Kontext von Verbrauchsgüterkaufverträgen bei gebrauchten Sachen nach § 476 Abs. 2 S. 2 BGB geboten ist. Seit dem 1.1.2022 ist beispielsweise eine Verjährungsfristverkürzung allein im „Kleinstgedruckten“ formell nicht mehr erlaubt. Der Referent wies weiterhin auf massive Veränderungen bei Rechtsbehelfen wie Rücktritt, Minderung sowie beim Schadens- bzw. Aufwendungsersatz hin. So ist insbesondere bei einem Verbrauchsgüterkaufvertrag vom Verbraucher nicht mehr verlangt, dass er eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss. Offen erscheint, ob und inwieweit die Nacherfüllung und dessen Ort parteiautonomer Bestimmung untersteht. Dabei ist sicherlich nach neuem Recht zu beachten, dass § 476 Abs. 1 S. 2 BGB gewährleistungsbeschränkende Vereinbarungen überhaupt nur unter Einhaltung von besonderen Informationspflichten und Formerfordernissen eröffnet. Ferner besteht ein flankierendes Umgehungsverbot in § 476 Abs. 4 BGB neuer Fassung. Der Referent wies die Teilnehmer nochmal ausdrücklich darauf hin , dass der Eindruck, die Schuldrechtsreform vom 1.1.2022 kaum praktische Auswirkungen für den Pferdehandel habe definitiv falsch sei und u.U. ein Beratungsverschulden auslösen könnte bei Nichtbeachtung der neuen Rechtslage mit der Folge einer Haftungsfalle für die Anwaltschaft. Der Referent wies nach dem spannenden Vortrag noch darauf hin, dass zu diesem Thema eine Handreichung in Buchform für die Praxis in Arbeit ist und den Fachleuten baldmöglichst zur Verfügung stehen soll.

Rechtsanwältin Simone Hensen LL.M hat dann die Tierhalterhaftung in der anwaltlichen Praxis mit Schwerpunkten zu den Haftungsgrundlagen und den Haftungsfolgen sowie zu Versicherungsrechtsfragen und spezielle Fallkonstellationen aus der Praxis präsentiert. Besonders interessant war die Darstellung aus verschiedenen Blickwinkeln, einmal aus Sicht des Anspruchsstellers und zum anderen aus Sicht des Anspruchsgegners, oft Versichungen. Der Vortrag war sehr anschaulich für die anwaltlichen Praktiker zur Optimierung der Beratung mit vielen neuen Ansätzen. Im Oktober 2022 erscheint dazu ein neues Fachbuch der Referentin zum Thema Tierhalterhaftung.

Probleme der Halswirbelsäule beim Pferd , ECVM und die Folgen für die Nutzung als Reitpferd war das Thema des besonders erfahrenen Praktikers und Fachtierarztes für Pferde Dr. med. vet. Ralf Pellmann. Der Referent erklärte mit hervorragenden Vortragsfolien und profunden wissenschaftlichen Quellen und Studien Rittigkeitsprobleme bei Pferden, wiederkehrende Lahmheiten, Stolpern und Stürzen mit Bezug zu Problemen der unteren Halswirbelsäule des Pferdes. Der Referent zeigte den Teilnehmern dazu auch eine Reihe von sehr eindrucksvollen Videos von Pferden mit ECVM Symptomen. Die Auswirkungen für eine juristische Bewertung mit Blick auf die nach neuer Rechtslage geforderte negative Beschaffenheitsbeschreibung sind noch nicht absehbar und bedürfen einer weiteren Beobachtung. Geboten wurde von dem Referenten aktuellstes tiermedizinisches Fachwissen für die anwaltliche Praxis.

Ein weiteres tierärztliches Thema war 2022 die Frage,wie Pferdeschutz in der amtstierärztlichen Praxis funktioniert und wie die Veterinärbehörden in Sachen Tierschutz agieren. Nach einer ausführlichen Einführung in die rechtlichen Grundlagen und die „Werkzeugkiste“ der Veterinärbehörden zeigte die Referentin, Amtstierärztin und Fachtierärztin für TierschutzDr. med. vet. Friederike Hänsch anhand von Fällen aus der Behördenpraxis sehr anschaulich bebilderte Pferdeschutzfälle. Dazu erläuterte die Referentin eindrucksvoll das Vorgehen der Behörde. Anhand der zahlreichen Fragen der Teilnehmer wurde die Praxisrelevanz der Thematik eindrucksvoll vertieft. Ein Fazit war auch die Feststellung, dass beteiligte Pferderechtsanwälte proaktiv mit den Veterinärbehörden zusammenwirken solltenpro equo, zur Optimierung des Schutzes von Pferden.

Auch der 18. Deutsche Pferderechtstag online war ein hoher Informationsgewinn für alle Beteiligten. Eine Aufzeichnung der Tagung samt Tagungsunterlagen kann zum Tagungspreis bestellt werden. Weitere Informationen findet man im Internet unter www.pferderechtstag.de

 

Der Fachkongress wurde am 18.6.2021 eröffnet von Prof. Dr. Ansgar Staudinger (Universität Bielefeld) mit dem schon traditionellen Schuldrechts-Update 2021 mit den über das Jahr gesammelten Entscheidungen mit besonderer Bedeutung für den nationalen und internationalen Pferdehandel sowie weiterer Rechtsprechung mit direktem Einfluss auf die Pferdewirtschaft und den Pferdesport. Allein 28 Urteile zum Tierkauf wurden vorgestellt und besprochen sowie Fragen zur Zuständigkeit von Gerichten, Fragen zu Equidenpässen, zur Kaufuntersuchung und zur Tierarzthaftung sowie über 30 Urteile zur Tierhalterhaftung und vieles mehr.

Bis zum 1.7.2021 muss Deutschland die europäische Richtlinie RL 771/2019/EU (Warenkaufrichtlinie) in deutsches Recht umsetzen. Das hat erhebliche Folgen für die Gewährleistung im Vieh – und Tierhandel und im Verbrauchsgüterrecht zur Folge. Dazu lagen bereits Regierungsentwürfe zur Änderung der Kaufrechtsbestimmungen im BGB vor, welche jedoch den Tierhandel nicht wie eigentlich möglich davon ausnehmen. Die umfangreichen Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen z. B. von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) konnten am 24.6.2021 bei der letzten Lesung im Bundestag zumindest einen Teilerfolg dahingehend erzielen, dass die Fristen im Rahmen des § 476 BGB bezüglich einer Beweislastumkehr nicht verändert bzw. verlängert wurden. Prof. Dr. Ansgar Staudinger hat sich proaktiv mit den erwartbaren Gesetzesänderungen auf dem Deutschen Pferderechtstag auseinandergesetzt und ist ausführlich auf die Änderungen im BGB eingegangen und hat die Auswirkungen auf den Pferdehandel deutlich gemacht. Die profunde Darstellung der Auswirkungen auf den Handel mit Pferden vor allem im B2C Bereich ergibt einen sehr hohen Handlungsbedarf und ein neues Pferdekaufrecht, welches ab dem 1.1.2022 wirksam wird. Es bleibt eine Übergangs-/Anpassungsfrist vom 1.7.2021 bis 31.12.2021 die es proaktiv zu beachten gilt. Der Deutsche Pferderechtstag wird dazu den Fachleuten ein Spezialseminar im Herbst anbieten zu ab dem 1.1.2022 gültigen Klauseln und AGB Optionen.

Die in Corona Zeiten stark gestiegenen Hybrid- und Online Auktionen von Pferden produzieren neue rechtliche Problemstellungen. Der bekannte Auktionator Dipl.Ing.agr. Volker Raulf präsentierte sehr anschaulich konkrete Zahlen , Daten, Fakten und weitere Entwicklungen aus seiner umfangreichen Praxis, die einen klaren Trend aufzeigten. Vor allem der Wert absoluter Transparenz verbunden mit nachvollziehbarem Bieterverhalten wurde sehr deutlich dargestellt.

Die damit verbundenen rechtlichen Probleme und Lösungen zum Fernabsatz von Pferden wurden dann aus anwaltlicher Sicht von einem ausgewiesenen Vertriebsrechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Hermann Lindhorst fachkundig beleuchtet. Besonders das Verbrauchern u.U.erwachsende Widerrufsrecht wurde unter dem Aspekt des Tierschutzes kritisch hinterfragt unter Hinweisen, wie dieser Risikobereich in der Praxis vermieden werden sollte. Unter anderem verwies der Referent auch auf die Option einer Schiedsgerichtsbarkeit bei Pferdefällen.

Das tierärztliche Schwerpunktthema 2021 war die Leitfadensammlung zu häufigen tierärztlichen Tätigkeiten in der Pferdepraxis und deren Bedeutung für das Haftungsregime in Pferdepraxen Dabei ging es um Fragen zu Aufklärungspflichten von Pferdetierärzten, zu Kaufuntersuchungen bis zu Behandlungen und Impfungen welche von Prof. Dr. med. vet. Karsten Feige aus Hannover sehr sachlich und kompetent dargestellt wurden. Allein die Tagungsunterlagen dazu waren so umfangreich und vollständig zusammengestellt, dass Teilnehmern eine Vorstellung der umfangreichen Leistungen der GPM (Gesellschaft für Pferdemedizin) für deren Mitglieder vermittelt wurde.

Ein weiteres Thema für die anwaltliche Praxis war das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wenn Pferde betroffen sind. Hier gibt es oft erhebliche Probleme über welche aus richterlicher Sicht von der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Astrid Siegmund sehr anschaulich mit Bespielen mit betroffenen Pferden vorgetragen wurde. Dabei konnten aus richterlicher Sicht den Anwälten wertvolle Hinweise übermittelt werden zur Optimierung der Erfolgsaussichten von entsprechenden Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz.


Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Tübinger Rechtsanwalt Thomas Doeser in Kooperation mit der Deutschen Anwalt Akademie Berlin .


Weitere Informationen findet man im Internet unter www.pferderechtstag.de

Traditionell begann das Programm bereits am Vorabend mit dem Pferderechtsabend. 2020 fand dieser in Kooperation mit dem internationalen Turnier LÖWEN CLASSICO am 5.3.2020 in der Volkswagenhalle in Braunschweig im VIP – Bereich statt.Der Sportdirektor des Turniers Franke Sloothak führt die Teilnehmer zuerst durch den Parcours und zusammen mit dem Parcourschef wurden die einzelnen Hindernisse und deren Geschichte erläutert. Nach einer Führung hinter die Kulissen des LÖWEN CLASSICO wurden die Teilnehmer u.a. von der Bürgermeisterin der Stadt Braunschweig begrüßt. Vom Generalsekretär der FN, Sönke Lauterbach wurde anschließend erstmals außerhalb des Verbandes der Stand der neuen Leitlinien zu Umgang und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten vorgestellt. Dr. Andreas Franzky , Vorsitzender des Verbandes Tierärzte für Tierschutz TVT, gab dann ein ausführliches Statement dazu, was die fast zweihundert Zuhörer konzentriert verfolgten. Das anschließende Come-Together der Szene bei bester Versorgung beendete sehr spät die Abendveranstaltung.

Der Kongress war mit über zweihundert Teilnehmern schon Wochen vorher komplett ausgebucht. Die Veranstalter hatten wegen des Corona Problems umfangreiche zusätzliche Vorkehrungen getroffen um die Teilnehmer bestmöglich zu schützen.
Der Fachkongress am 6.3.2020 wurde von Prof. Dr. Ansgar Staudinger (Universität Bielefeld) mit dem schon traditionellen Schuldrechts-Update 2020 mit den über das Jahr gesammelten Entscheidungen mit besonderer Bedeutung für den nationalen und internationalen Pferdehandel eröffnet. Allein die Anzahl der Folien und Texte zum Vortrag war derart umfangreich, daß man erstaunt war, was Gesetzesänderungen und Rechtsprechung binnen eines Jahres für Auswirkungen auf den Pferdehandel, Tierhalterhaftung,Tierarzthaftung etc. erzeugen. Eine Entscheidung des EuGH beispielsweise zur Verkürzung von Verjährungsfristen für „gebrauchte“ Pferde würde zwar der Regelung in § 476 BGB entsprechen, der jedoch nicht europarechtskonform ist und daher unwirksam ist, was in der Praxis bei den gängigen Musterkaufverträgen nach wie vor nicht berücksichtigt ist. Auch die mangelnde Unterscheidung von Kauf als schuldrechtlichem Vertrag und die (sachenrechtliche) Übereignung eines Pferdes führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit in der Praxis, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Die Präsidentin des OLG Celle und Vorsitzende des dortigen Pferdesenats, Stefanie Otte , präsentierte eine Reihe von Urteilen und Beschlüssen von Pferdefällen ihres Senats. Dann gewährte die Präsidentin des OLG Bezirks Celle mit über 6000 Mitarbeitern einen seltenen Einblick in Statistiken der Justiz. Dabei wies die Referentin auch engagiert darauf hin, daß man Pferdefälle schneller bearbeiten und entscheiden sollte und rief die Rechtsanwälte und Sachverständigen zur entsprechenden Mitarbeit auf, was vom Auditorium mit zustimmendem Beifall bedacht wurde. Es geht allen um das Pferd.

Aktuelle Entwicklungen des Vereins- und Verbandsrechts und die Auswirkungen für Pferdesportvereine und Verbände wurden von dem ausgewiesenen Experten Rechtsanwalt Jürgen Wagner LL.M. aus Konstanz für die Praktiker vorgestellt. Eine Vielzahl aktueller Urteile machte den daraus erkennbaren Beratungsbedarf für Vereine mehr als deutlich. Neben Problemen der Gemeinnützigkeit von Vereinen wurden u.a. auch formelle Fragen der Nutzung von e-mail Adressen von Mitgliedern zur Einberufung von Mitgliederversammlungen erörtert, was nur zulässig ist, wenn Mitglieder ihre e-mail Adresse ausdrücklich auch zur Nutzung für Einladungen dem Verein gestattet.

Das tierärztliche Schwerpunktthema 2020 war die Haftungsproblematik aus Kaufuntersuchungen bei Pferden , welche von dem bekannten Forensiker Prof. Dr. med.vet.Hartmut Gerhards aus München vorgetragen wurde. Anhand einer Vielzahl von Fällen aus seiner gutachterlichen Tätigkeit präsentierte der Referent sehr eindrücklich, welche Fehler zu Lasten der Auftraggeber dessen Informationsbedarf nicht oder falsch befriedigt mit entsprechenden Folgen. Der Referent stellte auch die historische Entwicklung der Kaufuntersuchung bei Pferden dar mit dem Fazit, daß die aktuellen gängigen Formulare nach seiner Ansicht ein Rückschritt zu Lasten der Auftraggeber bedeuteten, was anschließend auch kontrovers diskutiert wurde.

Die Entwicklung der Haftungsrisiken bei Reitböden mit Blick auf umweltrechtliche Probleme sowie gesundheitliche und tierschutzrechtliche Aspekte waren das Thema von der Rechtsanwältin und Umweltrechtsexpertin Dr. Ira Janzen . Sie stellte die tangierten Rechtsgrundlagen und Spezialvorschriften dazu vor und konnte auch über aktuelle Entwicklungen von Gesetzesvorhaben berichten. Dabei wurde deutlich, daß es bis zur EU Kommission erhebliche Unsicherheiten der weiteren Entwicklungen gibt, was beispielsweise die Abfalleigenschaft von Kunststoff in Reitböden betrifft und die Vermeidung und Eindämmung von Microplastikeinträgen in Böden. Wer heute noch einen Reitboden plant und/oder erneuert geht damit ein hohes Risiko ein, was die Prüfung von alternativen Reitbodenbelägen ohne Kunststoffbeimischungen unvermeidbar macht. Das Thema wird die Fachwelt sicher weiter beschäftigen.

Die Teilnehmer des Kongresses waren bis zum Ende sehr konzentriert und engagiert und konnten für ihre Beratungspraxis zum Nutzen ihrer Mandanten neueste Informationen und Erkenntnisse erhalten. Der 17.Deutsche Pferderechtstag findet wieder Mitte März 2021 statt.
 

Weitere Informationen findet man im Internet unter www.pferderechtstag.de


Traditionell begann das Programm bereits am Vorabend mit dem Pferderechtsabend. 2019 fand dieser in Kooperation mit dem Westfälischen Pferdestammbuch e.V. im Pferdezentrum Münster-Handorf und der Zentrale der LVM Versicherung in Münster am 14.3.2019 statt. Das Thema der vierstündigen Präsentation handelte von „Neuen Vermarktungsstrategien von Pferden im Fernabsatz des Westfälischen Pferdestammbuch e.V. am Beispiel von Onlineauktionen“.

Im ersten Teil der Präsentation stellte Wilken Treu, Zuchtleiter und Geschäftsführer des Westfälischen Pferdestammbuch e.V., anhand von verschiedenen Pferden die Anforderungen an eine optimale Präsentation von Verkaufspferden nach deren erkennbaren Potentialen sehr offen und transparent vor. Guido Recki, Pferdefotograf und Pferdefilmer , Geschäftsführer der ReckiMedia GmbH, zeigte sehr gekonnt, wie man Aufnahmen der Verkaufspferde nach deren Qualitäten und Beschaffenheiten organisieren muss und was technisch überhaupt machbar und möglich ist in sehr begrenzten Zeitfenstern. Besonders die Dokumentation von Fohlen für eine Onlineauktion wurde von den beiden Experten mit neuen und dem Medium Internet angepassten Strategien sehr offen mit allen aktuellen Problemstellungen dargestellt. Interessant war die Aussage, dass man aus dargestellten Gründen noch keine Onlineauktion von Reitpferden („zu riskant“) anstrebt, was die klaren Positionen der Referenten nochmals unterstrich.

Nach einem Transfer in die Zentrale der LVM Versicherung wurde das im ersten Teil erstellte Videomaterial gezeigt und besprochen und wurden die Abgrenzungskriterien zu einer Livepräsentation verdeutlicht. Wilken Treu und Guido Recki stellten dann zusammenfassend die Erfahrungswerte der ersten Onlineauktionen von Fohlen sehr transparent dar und stellten sich anschließend den Fragen des Auditoriums. Die Teilnehmer des lehrreichen Insiderabends quittierten die professionelle Präsentation mit anhaltendem Applaus, bevor die Gespräche beim anschließenden come-together der Experten mit einem exzellenten Buffet fortgesetzt wurden.


2019 wurde der Fachkongress eröffnet von Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff, dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs in München. Sein Thema war „Das Pferd im Steuerrecht“. Das Pferd hat die finanzgerichtliche Rechtsprechung seit jeher in überraschendem Umfang geprägt. Denn anders als man vermuten mag, handelt es sich nicht um ein Nischenthema. Vielmehr lädt es zu einem Streifzug durch das gesamte Steuerrecht ein und erlaubt es, die Grundsätze der Besteuerung selbst näher in dem Vortrag zu beleuchten. So brachte eine Recherche in der juristischen Datenbank juris über 350 Entscheidungen der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes zum Vorschein, die sich mit steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Pferd befassen. Hinzu kommen 513 Artikel, Urteilsanmerkungen und sonstige Literaturbeiträge in Fachzeitschriften mit Bezügen zum Pferd. Vor diesem Hintergrund unternahm der Vortrag den Versuch einer Bestandsaufnahme der Rechtsprechung, welche über fast alle Steuerarten Pferd und Reitsport betrifft mit teilweise überraschenden Folgen.


Prof. Dr. Ansgar Staudinger (Universität Bielefeld) präsentierte das schon traditionelle Schuldrechts-Update 2019 mit den über das Jahr gesammelten Entscheidungen mit besonderer Bedeutung für den nationalen und internationalen Pferdehandel und stellte die Auswirkungen auf die Vertragsgestaltungen und Beratungen in der anwaltlichen Praxis dar. Der Vortrag wurde mit einer Besprechung des Urteils des EuGH vom 13.7.2017 ( Az C-133/16 ) eröffnet, dessen Tragweite für den Pferdehandel der Fachwelt noch gar nicht bekannt war. Der EuGH hat die Richtlinienwidrigkeit des § 476 Abs.2 BGB festgestellt mit der Folge, dass trotz dieser gesetzlichen Bestimmung eine Verkürzung von Verjährungsfristen rechtsunwirksam, weil nicht richtlinienkonform ist. Das dürfte auf fast alle Pferdekaufverträge zutreffen und auch die gängigen Musterkaufverträge.

Weiter ging es mit zum Teil nicht veröffentlichten wichtigen Urteilen, deren Auswirkungen für die anwaltliche Praxis von dem Referenten sehr anschaulich dargestellt wurden. Allein die Unterlagen zu diesem Vortrag würden für eine komplette Tagesveranstaltung ausreichen, so dass nur die wichtigsten Urteile besprochen werden konnten, die es „in sich hatten“ und für die Teilnehmer von hohem Nutzen für die Praxis sind.


Das tierärztliche Schwerpunktthema 2019 war die optimale Diagnostik und Behandlung von Lahmheiten bei Pferden und damit verbundene Haftungsrisiken. Der international bekannte Fachtierarzt und Experte Dr. med. vet. Rüdiger Brems von der Pferdeklinik Wolfesing hat dazu sein umfangreiches Fach- und Praxiswissen auch für Juristen verständlich präsentieren können. Klar strukturiert wurden alle Facetten der Untersuchungsoptionen mit deutlichen Hinweisen auf Haftungsproblematiken dargestellt in Verbindung mit den einschlägigen Leitlinien und Standards. Ein äußerst lehrreicher Vortrag für Juristen und Tierärzte!


Das bereits in der Praxis am Vorabend ausführlich präsentierte Thema des Fernabsatzes von Pferden über das Internet wurde von Rechtsanwalt Marco Peege, der gleichzeitig öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator und Fachbuchautor zum Auktionsrecht ist, vertiefend juristisch erläutert. Der Referent nahm praxisorientiert ausführlich zu den wichtigsten Problemen Stellung und die daraus notwendigen anwaltlichen Beratungsansätze. Es wurde sehr deutlich, dass Anbieter von Onlineauktionen mit zahlreichen ungelösten Rechtsproblemen für Veranstalter, Verkäufer, Käufer und sonstige Beteiligte konfrontiert sind. Besonders das Spannungsverhältnis des Fernabsatzrechtes und des Auktionsrechts unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzrechts dürfte die Rechtsprechung in Zukunft noch stark beschäftigen, was die aktuell bestehende Rechtsunsicherheit künftig hoffentlich verringert.


Das Sanktionssystem im deutschen Pferdesport wurde schließlich sehr strukturiert von dem stellvertretenden Geschäftsführer des DOKR und Leiter Turniersport Friedrich Otto-Erley von der FN aus Warendorf referiert. Dazu wurden den Teilnehmern umfangreiche Unterlagen und Informationsmaterial an die Hand gegeben zu den wichtigsten Regularien und Grundsätzen der FN. Der Referent konnte in der anschließenden Diskussion sehr engagiert die aktuellsten Diskussionen innerhalb der FN und der beteiligten Landesverbände darstellen. Dabei wurde auch deutlich, dass die FN von der Basis, also den 16 Landesverbänden, abhängig ist und die Umsetzung von Sanktionen durchaus komplexen Regularien folgen muss. In jedem Fall wurde aber deutlich, dass man für das Erscheinungsbild des Pferdesports in der heutigen Gesellschaft weiter proaktiv an den sportrechtlichen Fragen und Problemen intensiv arbeiten muss, was nach der überzeugenden Darstellung des Referenten offensichtlich auch passiert. Das ist ein Thema, das weiter auf der Agenda des Deutschen Pferderechtstages stehen wird.

Geleitet wurde der Kongress von dem Tübinger Rechtsanwalt Thomas Doeser.

Weitere Informationen findet man im Internet unter www.pferderechtstag.de


Das Direktorium hatte für die Teilnehmer ein besonders spannendes Programm mit sehr informativen Fachvorträgen ausgewiesener Experten vorbereitet, wobei insbesondere die Vorstellung der ausgereiften Verbandsgerichtsbarkeit sowie anschauliche Filme der Rennleitung zur Prüfung von Ordnungsmaßnahmen bei den Juristen sehr gut ankamen wie auch das exquisite Abendessen.Auch der am Vortag erst neu gewählte Präsident des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen Dr. Michael Vesper ließ es sich nicht nehmen, an diesem besonderen Pferderechtsabend teilzunehme
n.Die Teilnehmer und Gäste waren von dem hochinformativen Event in dieser historischen und einmaligen Umgebung begeistert und dankten dem Direktorium für Vollblutzucht und Rennen mit ihrem Geschäftsführer Jan A.Vogel und seiner Mitarbeiterin Petra Franken mit lang anhaltendem Applaus.

Der Kongress in Köln am 16.3.2018 wurde traditionell eröffnet von Prof. Dr. Ansgar Staudinger, der die über das Jahr gesammelten Entscheidungen mit besondere Bedeutung für den Pferdehandel und anderen Problemen in der Pferdebranche präsentierte und die Auswirkungen auf Vertragsgestaltungen und die Anwendung von rechtssicheren Klauseln für die Praxis ansprach.

Der steigende Ex- und Import von Pferden gab Anlass, das internationale Pferdekaufrecht zu vertiefen und dabei insbesondere die Vor- und Nachteile der Anwendung des UN - Kaufrechts (CISG) zu erörtern. Rechtsanwalt Prof.Dr.Burghard Piltz als ausgewiesener Experte (und selbst Pferdezüchter) hat dazu aus der Praxis ausführlich Stellung genommen mit entsprechenden Empfehlungen für die Vertragsgestaltung, die bei vielen Teilnehmern in dieser Bedeutung und Umfang noch kaum bekannt waren. Der Referent wies zudem auch auf Haftungsrisiken für Anwälte hin bei Nichtbeachtung des internationalen Kaufrechts.

Pferdehaltung ist kein „nine to five“ Job sondern 24 Stunden 7 Tage die Woche. Das stellt viele Pferdebetriebe,Reitvereine und Pferdekliniken mit ihrem Personal vor besondere arbeitsrechtliche Probleme. Der bekannte Arbeitsrechtlicher und Rechtsanwalt Prof.Dr.Thomas Kania hat diese Thematik den Teilnehmern sehr prägnant vorgestellt und dazu praxisorientierte Beratungsansätze formuliert zur Vermeidung kostenträchtiger Fallstricke ihrer Mandanten. Daß diese im Arbeitsrecht sehr zahlreich sind und in der Praxis oft verdrängt werden hat der Referent sehr eindrücklich geschildert mit dem Hinweis proaktiver Beratung der Mandanten der anwesenden Rechtsanwälte.

Einmal vor Gericht sind Pferderechtsfälle insbesondere bei Rückabwicklungen von Kaufverträgen zeitlich nie einschätzbar und es vergehen durch die Instanzen oft Jahre, bis über das streitbefangene Pferd entschieden wird. Wissenschaft und Praxis fordern schon länger schnellere und praktikablere außergerichtliche Lösungsansätze, schon aus tierschutzrechtlichen Gründen. Dr.Antonida Netzer vom Deutschen Sportschiedsgericht des DIS in Köln hat den Teilnehmern außergerichtlich verfügbare Optionen vorgestellt u.a. auch das sogenannte fast track Verfahren. Damit kann besonders in Pferdefällen binnen sechs Monaten eine abschließende und vollstreckbare Entscheidung getroffen werden. Eine spontane Frage an die Teilnehmer, ob man ein Pferdeschiedsgericht mit Blick auf das Wohl der streitbefangenen Pferde prüfen und konzipieren sollte fand bei dem Fachpublikum große Zustimmung. Das ist eine starke Motivation für die Veranstalter das Projekt weiter zu verfolgen.

Die Haftungsrisiken für Pferde haltende Betriebe für ihr Futter ist zuletzt durch die Rechtsprechung des BGH hinsichtlich der Umkehr der Beweislast deutlich verschärft worden. Auch das Thema Doping durch Futtermittel ist hochaktuell und birgt erhebliche Risiken. Prof.Dr.Dirk Winter als ausgewiesener Pferdefütterungsexperte und Dekan für Pferdewirtschaft (Nürtingen) hat diese Thematik für die Teilnehmer besonders anschaulich vertieft. Neben aktuellen Statistiken zur Anzahl und Verteilung von Pferden in Deutschland und aktuellen Studien zur Pferdehaltung und Fütterungsproblemen wurden die Haftungsgrundlagen für Futterherstellung, Lieferung und Verwendung intensiv erläutert.

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung und ein neues Bundesdatenschutzgesetz mit erheblichen Änderungen für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung und der Datenschutzorganisation im Betrieb. Verstöße sind mit sehr hohen Bußgeldern sanktioniert, die auch die Pferdebranche betreffen wird. Prof.Dr.Rolf Schwartmann ,Leiter der Forschungsstelle Medienrecht an der TH Köln und Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. hat den Teilnehmern den konkreten Handlungsbedarf erläutert und effiziente Praxishilfen für die proaktive Beratung verfügbar gemacht. Diese Thematik ist so umfangreich und kaum überschaubar mit oft wenig verständlichen Regeln und Umsetzungsproblemen, daß viele Teilnehmer ihr Unverständnis dafür zum Ausdruck brachten. Das ändert jedoch nichts an dem Gesetz und dessen Folgen, die auch die Pferdebetriebe und die anwaltlichen Berater noch lange beschäftigen werden.

Zusammenfassend war festzustellen, daß auch dieses Jahr wieder ein Fülle hochaktueller Themen und Fragen in relativ kurzer Zeit kompetent behandelt worden sind, die den Teilnehmern eine Fülle von Anregungen und Lösungsansätzen vermitteln konnte für ihre tägliche Praxis. Der ausgebuchte Kongress bot wieder die jährliche Gelegenheit zum Treffen und get-together der Fachleute mit hohem Kommunikationswert.

Weitere Informationen im Internet unter www.pferderechtstag.de

Bericht vom 13. Deutschen Pferderechtstag am 10.3.2017 in Bremen

Bereits zum dreizehnten Mal trafen sich Deutschlands Pferderechtsanwälte auf dem zentralen Deutschen Pferderechtstag ,der führenden Fach - und Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Pferderecht sowie für Pferdesachverständige und Pferdefachtierärzte mit Interesse an juristischen Fachfragen entwickelt. Zu diesem Fachkongress kamen fast zweihundert Teilnehmer aus der gesamten Bundesrepublik, der Schweiz den Niederlanden und Österreich. Traditionell beginnt das Programm bereits am Vorabend mit dem Pferderechtsabend. Dieses Jahr waren die Teilnehmer zu Gast im Pferde Zentrum in Vechta und wurden dort vom Verband des Oldenburger Pferdezuchtverbandes herzlich empfangen. Der Zuchtleiter des Verbandes Dr. Wolfgang Schulze-Schleppinghoff informierte die Teilnehmer in einem spannenden Vortrag über die Zukunft der Pferdezucht mit neuen Ansätzen zur genomischen Selektion und der linearen Beschreibung von Pferden. Unter anderem wies Dr. Schulze-Schleppinghoff auf eine dafür neu gegründete Gesellschaft des Verbandes hin, die den bereits hohen Marktanteil der Oldenburger Pferdezucht mit den vorgestellten innovativen Methoden weiter entwickeln soll. Bei Oldenburger Spezialitäten diskutierten die Teilnehmer und Gastgeber intensiv hippologische Themen in bester Stimmung.

Dr. Wolfgang Schulze-Schleppinghoff


Der Kongress am 10.3.2017 in Bremen wurde eröffnet von Prof. Dr. Ansgar Staudinger, der die über das Jahr gesammelte Entscheidungen mit besondere Bedeutung für den nationalen und internationalen Pferdehandel präzise und verständlich vortrug. Dabei wurde u.a. verdeutlicht, was schon aus dem Webauftritt von Pferdeanbietern für Haftungsrisiken entstehen können, etwa mit Blick auf den Gerichtsstand und sogar auf das unter Umständen anwendbare Recht eines Käufers aus dem Ausland. Dabei wurde auch deutlich auf den immer wieder vom EuGH postulierten Verbraucherschutz hingewiesen, dessen Urteile dann auch national auf den BGH Auswirkungen hat. Auch grenzüberschreitende Probleme aus dem Versicherungs- und Haftungsrecht sowie Klauselverbote und Einzelfälle aus dem Kaufrecht und dem Tierarzthaftungsrecht wurden anhand konkreter Urteile ausgeführt.

Prof. Dr. Ansgar Staudinger

Anschließend erläuterte die Vorsitzende Richterin am 8. Zivilsenat (Kaufrechtssenat) des BGH, Frau Dr. Karin Milger die Rechtsprechung ihres Senats und die Auswirkungen auf den Handel mit Pferden in Deutschland. Dabei wurden besonders die Leitsatzentscheidungen zur Beweislastumkehr beim Pferdekauf nach dem letztjährigen Urteil des EuGH mit der gravierenden Änderung der Rechtsprechung des BGH erläutert ebenso wie die vom 3. Zivilsenat entschiedene Beweislastumkehr beim Dienstvertrag in Verbindung mit Beritt. Frau Dr. Milger informierte zudem über Sachverhalte von Fällen mit Pferden , die noch dieses Jahr von ihrem Senat entschieden werden und wohl weitere Auswirkungen auf den Pferdehandel haben werden.

Dr. Karin Milger

Dann wurden auf diesem interdisziplinären Kongress tierärztliche Spezialthemen behandelt. Prof. Dr. Harald Sieme von der Tiho Hannover befasste sich als Reproduktionsmediziner mit Haftungsfeldern von der Besamung über die Trächtgkeitsuntersuchung bis zum Embyotransfer. Der Vortrag war auch für Juristen sehr anschaulich und verständlich, was übrigens auch für die juristischen Vorträge für die teilnehmenden Pferdefachtierärzte galt.

Prof.Dr.Harald Sieme

Der leitende Veterinär der Landwirtschaftskammer Oldenburg Dr. Karsten Zech befasste sich dann mit dem Thema Tierschutzrecht in der Praxis mit Pferden. In einem sehr engagierten Vortrag mit z.T. drastischen Bildern aus der Praxis appelierte der sehr engagierte Pferdemann und Tierarzt für mehr proaktiven Tierschutz bei der Haltung und dem Umgang mit Pferden und postulierte u.a. die Notwendigkeit sich mindestens mit den aktuellen Leitlinien zur Haltung von Pferden zu befassen. Damit sprach er allen Teilnehmern aus dem Herzen, was durch besonders langanhaltenden Applaus des Auditoriums zum Ausdruck kam.

Dr.Karsten Zech

Rechtsanwalt Dr. Georg Krafft aus München als Experte für Verkehrssicherungsplichten erläuterte dann die Grundlagen und Auswirkungen von Verkehrssicherungspflichten mit klar strukturierten Vorgehensweisen zur ex - ante Risikoidentifikation und daraus folgenden Haftungsvermeidungsstrategien. Der launige und präzise Vortrag war für alle Teilnehmer ein exzellentes juristisches Repetitorium mit erheblichem Potenzial für weitere proaktive Beratung von Pferdebetrieben, verständlich auch für Nichtjuristen im Saal.

RA Dr.Georg Krafft

Die auf dem Kongress behandelte Themenvielfalt und die aktiven Referenten wurden von allen Teilnehmern bestens bewertet einschließlich der Verpflegung im Tagungshotel.

Nach dem Kongress waren über vierzig Teilnehmer noch zu einem Breeders Meeting in Oldenburger Pferdebetrieben eingeladen. Vorgestellt wurden das Dressurpferdezentrum Lodbergen in Löningen, der Sportpferdebetrieb Böckmann in Lastrup sowie das Gut Füchtel in Vechta des Grafen von Merveldt. Dabei wurden den Teilnehmern nicht nur unterschiedliche Betriebe und besondere Pferde vorgestellt sondern vor allem die professionellen Haltungs- und Ausbildungskonzepte der Betriebe erläutert.

Dressurpferdezentrum Lodbergen

Sportpferde Böckmann Lastrup

Gut Füchtel Vechta

Die Teilnehmer waren begeistert von dieser hippologischen Rundfahrt und werden das Oldenburger Zuchtgebiet in eindrucksvoller Erinnerung behalten wie die gesamte diesjährige Veranstaltung des 13. Deutschen Pferderechtstages.

Wir waren dabei !!

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