Über Pferderechtsanwälte

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Frau im Sattel

„ Wenn Du ein Pferd kaufst, dann schliesse die Augen und bete.“

Sprichwort aus der Toskana

Pferderechtsanwälte - Über uns

Schon diese Bezeichnung löst manchmal einen fragenden, unwissenden und auch milde lächelnden Blick aus. Wer nichts mit Pferden zu tun hat, eigentlich nur vorne und hinten zu unterscheiden weiß und davon ausgeht, daß diese großen Tiere am besten aus der Entfernung zu betrachten sind, dem erschließt sich auch nicht die wachsende Bedeutung des Wirtschaftszweiges rund um das Pferd.

Das Pferd ist in Deutschland tatsächlich ein Wirtschaftsfaktor geworden, der für Milliardenumsätze steht. Marktanalysen ergeben, daß es deutschlandweit etwa 2,5 Millionen aktive Reiter gibt und etwa 1,5 Mio ehemalige Pferdesportler. Dazu kommt ein hohes Potenzial von Pferdesport-Interessierten, das auf etwa 8,7 Millionen Personen geschätzt wird.

Berechnungen ergeben, daß in Deutschland drei Pferde einen Arbeitsplatz sichern. Das bedeutet bei hierzulande 800.000 Pferden, daß mehr als 260 000 Menschen direkt von Pferden leben. Dazu kommen die Märkte für Ausrüstung, Pferdetransporter, Pflegemittel, Futtermittel, medizinische Versorgung, Ausbildung von Reiter und Pferd sowie die Pensionspferdehaltung und der Reittourismus sowie anderes mehr. Vor allem die Landwirtschaft hat durch das Pferd neue Märkte erschlossen, denkt man nur an die Futtermengen, die für Pferde vertrieben werden (ca. 1,8 Mio Tonnen Futtergetreide und ca. 1,9 Mio Tonnen Heu p.a.. Viele Landwirtschaftsbetriebe haben durch Umstellung auf Pensionspferdehaltung ihre Existenz sichern können. Man geht davon aus, daß über 3.000 kleinere und mittlere Unternehmen allein von der Pferdebranche leben. Der Markt rund ums Pferd ist zwar ein Nischenmarkt, natürlich, erreicht aber mit geschätzten 10 Milliarden €Umsatz pro Jahr doch eine beachtliche Größe.

Pferderecht ist kein spezifisches Rechtsgebiet, hat allerdings eine lange Geschichte, insbesondere im Pferdehandel. Seit der Mensch sich das Pferd zunutze gemacht hat und das Pferd damit zu einem wichtigen Bestandteil des Lebens geworden ist, gibt es hierzu in fast allen Kulturkreisen geschriebene und ungeschriebene Regeln, die bereits in ägyptischen Papyrusdokumenten und babylonischen Tontafeln überliefert sind. In vielen Länderrechten, Stadtrechten oder sonstigen Herrschaftsrechten wurden der Pferdehandel festgeschrieben und Regelverstöße teilweise drastisch sanktioniert. Pferde waren hochwertige Wirtschaftsgüter mit existenzieller Bedeutung – und auch immer emotional belegt. So waren Pferdediebe mit der Todesstrafe bedroht und Roßtäuschern drohten Zuchthaus und harte Strafen. Unabhängig von der jeweiligen Gesellschaft, der Kultur sowie dem jeweiligen Status des Pferdes in der Wahrnehmung waren die rechtlichen Regelungen wenig unterschiedlich.

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Die Entwicklung des deutschen Rechts beruht dabei auf germanischem Recht in Verbindung mit römisch-rechtlichen Grundlagen. Das älteste geschrieben germanische Recht war die "Leges Barbarorum", das die Stammesrechte der einzelnen germanischen Stämme aufzeichnete (von 477 nach Christi im Codex Euricianus bis zum Jahre 802). Das germanische Recht ging davon aus, daß im Grundsatz ein Pferdehandel nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, es sei denn in bestimmten Ausnahmefällen. So wurde erkannt, daß beim Pferd als Lebewesen Fehler nicht so schnell und leicht beurteilt werden können und ein Käufer sich deshalb in einer Probezeit von der Gesundheit und der Qualität des Tieres überzeugen müßte. Schon damals mußte ein Verkäufer für arglistig verschwiegene Mängel und Fehler des Pferdes haften, wenn diese für den Wert des Tieres erheblich waren und sich innerhalb einer gewissen Gewährsfrist zeigten.

In der ursprünglichen Form der "Leges Barbarorum" wurden unter diesen Voraussetzungen alle verborgenen und erheblichen Fehler für eine Gewährleistung herangezogen, was den Pferdekauf in der Praxis natürlich stark beeinträchtigt hat. Pferdekaufrecht war schon früh ein legitimiertes und verbrieftes Rechtsanliegen der Gesellschaft, das ausgehend vom alten germanischen Recht später unter dem Einfluß des römischen Rechts weiterentwickelt worden ist. Im römischen Recht unterlag der Pferdekauf der kaufrechtlichen Mängelhaftung, wie er für den gesamten Viehkauf galt. Grundlage dafür waren Edikte, die von den mit der römischen Marktjurisdiktion beauftragten kurulischen Ädilen über die Verkäufe von Sklaven und Zugtieren erlassen wurden. Nach älterem römischem Zivilrecht hatte ein Verkäufer für Sachmängel nur dann zu haften, wenn er Eigenschaften zusicherte, die nicht vorhanden waren oder er Mängel arglistig verschwieg. Das ädilitische Recht führte diese Grundsätze fort und begründet darüber hinaus eine generelle Haftung für alle zugesicherten Eigenschaften und verborgenen Mängel. Ein Verkäufer mußte für alle zugesicherten Eigenschaften und auch für die bei den Verkaufsverhandlungen versprochenen Beschaffenheitsangaben haften, sofern diese als ernsthafte Zusagen aufgefasst werden konnten und nicht nur allgemeines Gerede oder bloße Anpreisung waren. Hier sieht man die direkte Entwicklung zum geltenden Recht.

Für den Rechtsberatungsmarkt spielen heute das immer noch anhaltende Wachstum des Pferdesports und die immer größere Anzahl von Amateuren und "Verbrauchern" eine Rolle, die mit relativ geringen Vorkenntnissen und großen Erwartungen zum Pferd finden. Die Faszination Pferd als Freizeitpartner spricht immer mehr Menschen an, und man weiß, daß man dem Reitsport sehr lange treu bleibt. Daher wird auch in heutigen Krisenzeiten damit gerechnet, daß an der stark emotional geprägten Bindung zum Pferd nicht oder erst sehr spät gespart werden wird.

Die Zielgruppen im Pferdebereich sind vielfältig und inhomogen. Um als qualifizierter Anbieter im Rechtsberatungsmarkt als spezialisierter Pferderechtsanwalt von diesen Zielgruppen wahr- und ernstgenommen zu werden, muß man selbst mit Pferden zu tun haben – als Reiter, Züchter und / oder Pferdebesitzer. So rekrutieren sich regelmäßig viele Mandate direkt aus dem reiterlichen Umfeld eines "Pferderechtlers", der sich mit den hippologischen Problemen auskennt. Viele Pferderechtler sind schon im Studium über die Studentenreiterei oder noch früher zum Pferde gekommen und dabei geblieben. Der Pferderechtler beschäftigt sich viel mit Fragen zum Pferdekaufrecht, das besonders nach der Schuldrechtsmodernisierung für erhebliche Probleme bei Züchtern, Händlern, Käufern und Verkäufern sorgt. Hier sind neben der rechtlichen Expertise hippologische Kenntnisse gefragt sowie Kenntnisse aus dem tierärztlichen Bereich, da kaum ein Pferdekauf mehr ohne die Beteiligung eines Fachtierarztes für Pferde abgewickelt wird. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Beratung bei der Pensionspferdehaltung, angefangen bei baurechtlichen Fragen zum Stall- und Anlagenbau, bei der Gestaltung und Abwicklung von Einstellungsverträgen sowie allen mit einem Pferdebetrieb verbundenen Problemstellungen. Ausbilderhaftung, Tierhalterhaftung, Veranstalterhaftung, Obhutshaftung sowie Fragen zum Versicherungsrecht, um nur einige zu nennen, sind ebenso pferderechtlich relevant wie Fragen zum Vereinsrecht, zum Zuchtrecht oder zum Sportrecht. Neben zivilrechtlichen Fragen sind verwaltungsrechtliche Fragestellungen sowie Strafrechtsprobleme ebenso zu bearbeiten wie Arbeits- oder Steuerrechtsfragen. Kaum ein Gerichtsverfahren in Pferdesachen ist heute mehr ohne Sachverständige vorstellbar, deren Gutachten von Pferderechtlern zu würdigen sind. Dabei ist festzustellen, daß viele Probleme außergerichtlich gelöst werden, wenn auf beiden Seiten Pferderechtler tätig sind, die sich mit der spezifischen Materie Pferd aus eigener Erfahrung auskennen.

Pferderechtler sind in allen Bereichen des Pferdesports und der Pferdezucht engagiert, als aktive Pferdesportler, Pferdehalter, im Ehrenamt in Reitvereinen, Sportverbänden und Zuchtverbänden. Kaum ein Gremium im Pferdesport in Deutschland verzichtet auf Pferderechtler, deren Expertise überall gefragt ist. Die Vielzahl von pferderechtlich relevanten Fragen führte zu einer eigenen Fach- und Fortbildungsveranstaltung zum Pferderecht, dem Deutschen Pferderechtstag, bei dem sich regelmäßig Experten aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz jährlich treffen und aktuelle Probleme diskutieren. Dabei wird unter anderem der interdisziplinären Bedeutung des Pferderechts durch die Einbindung von Pferdetierärzten und Pferdesachverständigen in den Kreis der angesprochenen Teilnehmer Rechnung getragen, was zweifellos zum Erfolg dieser Fachveranstaltung beigetragen hat. Allen Pferderechtlern gemeinsam sind die Bindung zum Pferd und das Interesse, damit auch beruflich qualifiziert umzugehen.

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